Wichtige Urteile für Shopbetreiber26.Jan. 2010
Der Shopbetreiber Blog stellt die wichtigsten Urteile für Online-Shops aus dem Jahr 2009 zusammen.
Einige, wie wir finden, wichtige Punkte sind:
- Der Endpreis und der Grundpreis müssen auf einen Blick wahrgenommen werden können. Dies darf nicht erst auf einer Produktdetailseite geschehen, sondern an jeder Stelle, an welcher der Endpreis angegeben wird.
- Auslandsversandkosten müssen immer angegeben werden.
- Im Impressum von Online-Shops (muss) zwingend die Handelsregisterdaten und auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer genannt werden.
- Nachweis der Newsletter-Anmeldung nur durch Double-Opt-in möglich.
- (Un)Zulässigkeit von Tell-a-Friend-Funktionen.
- Bereits einmaliger Versand von Werbe-Mail ist rechtswidrig