Google hat auf die Kritik der Datenschützer reagiert und bietet nun die Möglichkeit die letzten 8 Bit der IP-Adressen zu löschen.
Google bietet den Webseiten-Betreibern seit neuestem die Möglichkeit, den Google Analytics Code um die Funktion „_anonymizeIp()“ zu erweitern (siehe Beschreibung hier). Mit Anbringung dieses Zusatz-Codes werden vor jeder weiteren Verarbeitung der anfragenden IP-Adresse die letzten 8 Bit gelöscht. Damit ist eine Identifizierung des Webseiten-Besucher ausgeschlossen. Eine grobe (datenschutzrechtlich zulässige) Lokalisierung bleibt möglich. Dieses Verfahren ist von den Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Deutschland anerkannt und wird auch von anderen Webanalyse-Anbietern verwendet.
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